Kirchensteuer

Wozu ist die Kirchensteuer gut?

Das deutsche Kirchensteuersystem muss sich kritische Fragen gefallen lassen. Schließlich finanzieren sich in den meisten Ländern die christlichen Kirchen anders. Und auch hierzulande verweisen freikirchliche Gemeinden gern darauf, dass sie "keinen Cent Kirchensteuer" beanspruchen. Dabei wird oft übersehen: Gemeinden, die ihre Arbeit aus "freiwilligen" Spenden finanzieren, erwarten in der Regel eine weitaus höhere Opferbereitschaft von ihren Mitgliedern.
Zur Kirchensteuer wird herangezogen, wer der Kirche angehört und lohn- oder einkommensteuerpflichtig ist. Arbeitslose oder Rentner zahlen also keine Kirchensteuer, genauso wenig wie Schüler und Studenten. Von den Verdienenden behält das Finanzamt einen Betrag von 9% der Lohn- oder Einkommensteuer ein. Wer also z. B. monatlich 250 Euro Lohnsteuer zahlen muss, zahlt 22,50 Euro Kirchensteuer. (Die tatsächliche Belastung ist bei den meisten allerdings noch geringer, weil die Kirchensteuer bei der Steuererklärung zu den Sonderausgaben gerechnet wird.)
Mit der Kirchensteuer finanziert die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben. Bei weitem der größte Anteil des Steueraufkommens wird für die Löhne und Gehälter der kirchlichen Angestellten verwendet. Vor allem dient die Kirchensteuer also zur Finanzierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden, in Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen und in anderen diakonischen Einrichtungen. Ein Teil der Kirchensteuer wird den Ortsgemeinden zur Finanzierung ihrer Gemeindearbeit zur Verfügung gestellt.
Fazit: Niemand zahlt gerne Steuern. Aber beim zweiten Nachdenken wird jedem klar, dass die Kirche ohne einen finanziellen Beitrag ihrer Mitglieder ihre Leistungen in der Gesellschaft nicht erbringen könnte. Das System der Kirchensteuer ist gerecht: Wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern und damit auch mehr Kirchensteuern, wer wenig verdient, zahlt auch wenig und hat dennoch genauso teil an dem, was die Kirche bietet. Schließlich ist auch der Steuereinzug über das Finanzamt der günstigste Weg: Die Kirchen zahlen dem Staat für diese Dienstleistung 4% der hierbei eingezogenen Kirchensteuer. Der Aufbau eines kircheneigenen Einzugsverfahrens würde deutlich mehr Verwaltungskosten verschlingen.